Praxis für Psychotherapie
Heilpraktikerein für Psychotherapie
Diplompsychologin

Krankenkassenabrechnungen und Berufsgenossenschaften

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften  und Heilpraktikerzusatzversicherungen haben sehr unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten. Bitte erkundigen sie sich selbstständig nach den Möglichkeiten einer Kassenleistung und Zuzahlung für meine Praxis. Die Honorare für die psychotherapeutischen Sitzungen in meiner Praxis sind unabhängig von den jeweiligen Kassenleistungen und sind im Regelfall bar und vor Ort in der Praxis zu entrichten. Ausnahmen gelten nach Absprache. Ausnahme sind die Berufsgenossenschaften die meine Praxisleistungen übernehmen und mit denen ich direkt abrechne.

Bitte erkundigen sie sich, ob ihre Kasse oder Zusatzversicherung die Heilpraktikerleistungen für Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt oder ob es eine Ausschlussklausel für HP.Psych gibt.

Erkundigen sie sich bitte ebenfalls, ob es einen Festbetrag gibt, den die Kasse oder Zusatzversicherung übernimmt. (Höchstsatz für Heilpraktikerbehandlungen bedeutet zum Beispiel, dass die Kasse pro Sitzung höchstens 46.- Euro übernimmt, den seit 1976(!) festgelegten und seitdem nicht mehr veränderten abrechnungsrelevanten Höchstsatz für HeilpraktikerInnen. Das ergäbe für eine Praxis ohne festangestellte MitarbeiterInnen einen durchschnittlichen Stundenlohn von 7.- Euro...

Das deutsche Krankenkassensystem hat eine grundsätzliche Verpflichtung, bei Bedarf Therapieplätze zu stellen. Da die kassenzugelassenen Therapiepraxen durch Richtlinien der Krankenkassen begrenzt sind und die Wartezeiten oft unzumutbar hoch sind, steht ihnen die Möglichkeit offen, eine freie Psychotherapeutin einzufordern. Das normale Procedere wird dann in etwas folgendermaßen ablaufen: Die Kasse sendet ihnen eine Liste zugelassener TherapeutInnen zu, die sie nachweislich kontaktieren (telefonisch) um dann ihrer  Krankenkasse die Wartezeiten der Praxen mitteilen zu können.

Eine Wartezeit von mehreren Monaten und eine Fahrleistung von 20 Kilometern ist unzumutbar. Bitte erkundigen sie sich dazu über die im Moment aktuellen Vorgaben.

Im zweiten Schritt wird die Kasse ihnen nun auf Nachfragen eine Liste mit freien TherapeutInnen mit einer der drei Grundausbildungen, die die Kassen anerkennen zusenden (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und Tiefenpsychotherapie).

Diese Liste gilt es dann ebenfalls abzutelefonieren. Da auch hier im Moment kaum freie Psychotherpieplätze vorhanden sind, können sie per Gesetz im dritten Schritt eine Kostenübernahme einer freien Psychotherapeutin einfordern.

Hierzu finden sie weiter unten ein Dokument mit Formulierungsvorschlägen für das Einfordern einer freien Psychotherapeutin und weiter bei Ablehnung des Antrages einen Einspruch gegen diesen. Es hilft übrigens als Qualitätsnachweis zu bemerken, dass ich als Übergangstherapeutin zugelassen bin, das bedeutet, dass ich eine fundierte Psychotherapieausbildung, ausreichend Supervisionsstunden und Weiterbildungen nachweisen kann.

Und es bleibt: Behalten sie einen langen Atem. Es hat schon manchen KlientInnen genutzt!

Argumentationsvorschläge zum Psychotherapieantrag als PDF zum downloaden