Praxis für Psychotherapie
Heilpraktikerein für Psychotherapie
Diplompsychologin

Aktuelles


Berufsgenossenschaften

Sollten sie auf der Suche nach einer Psychotherapie über eine Berufsgenossenschaft sein:  Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Psychotherapiestunden  in meiner Praxis sofern sie durch diese verordnet wurden.


Ich bin seit Sommer 2015 als Übergangstherapeutin registriert.

Was ist Übergangstherapie?

Übergangstherapie fasst ein bundesweites Therapeutennetzwerk zusammen mit dem Ziel, akut psychisch Erkrankten, sofort hilfsbedürftigen und möglicherweise von Arbeitsausfall bedrohten Menschen eine sofortige und bis zu 12 Stunden dauernde Übergangstherapie zu ermöglichen und damit eine erste Krisenintervention und eine Orientierungshilfe bei der Suche nach einem langfristigen Psychotherapieplatz zu bieten.

In der Übergangstherapie bietet der Therapeut dem Klienten neben der ersten Begleitung und Stabilisierung mit einer Krisenintervention auch Psychoedukation (Antworten auf die Frage „Was ist denn bloß mit mir los?“) und Orientierungshilfe sowohl für die weitere Behandlung des Patienten im medizinischen Bereich als auch im weiten und für Laien oft nur schwer zu durchschauenden Bereich der kassenzugelassenen Psychotherapie.

Übergangstherapie ist eine kurzfristig angelegte Therapie für die erste Begleitung und Stabilisierung akut psychisch erkrankter und möglicherweise von Arbeitsausfall bedrohter Menschen. Übergangstherapie kann eine unter Umständen notwendige Krisenintervention bieten, zur Psychoedukation dienen und Orientierungshilfe bieten sowohl für die weitere Behandlung des Patienten im medizinischen Bereich als auch im weiten und für Laien oft nur schwer zu durchschauenden Bereich der kassenzugelassenen Psychotherapie. 

Es ist durchaus Ziel der Übergangstherapie, Klienten mit Bedarf an einem Langzeittherapieplatz für die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Kollegen zu unterstützen. Insofern wird die Übergangstherapie auf ein umgrenztes Pensum von 12 Therapiesitzungen begrenzt sein.

Für mehr Informationen gehen sie bitte auf die Seite  www.übergangstherapie.de

Versicherte der „Continentalen“ können bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung selbstverständlich auch Leistungen von zugelassenen „Heilpraktikern für Psychotherapie“ in Anspruch nehmen und entsprechend dem abgeschlossenen Tarif erstattet bekommen. Die medizinische Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung ergibt sich in der Regel durch eine klare Diagnose und Indikation nach dem ICD-10.

Die Continentale erstattet in diesem Rahmen bis max. 20 Therapiestunden / Jahr / Mindestsatz des GebüH.